Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. Januar 2010 – Die Übernahme dieser AGB ohne vorige Rücksprache mit Carola Robbins ist nicht gestattet!
Änderungen vorbehalten!
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin, Carola Robbins, und ihrem Auftraggeber. Anders lautende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt oder sind gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Auftragnehmerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2)Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, frühere Übersetzungen in der gleichen Sache etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nachbesserung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen,
so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch Anti-Virus-Software gegen Letzteres Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im
Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für Vertraulichkeit,Verlust oder Schaden von Dokumenten bei der Übermittlung an den Auftraggeber, sei dies elektronisch oder auf einem anderen Weg. Des Weiteren übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung für den sachlichen Inhalt des on ihr übersetzten Textes.
(3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5(1) Satz 4 verursachten Schadens wird in jedem Fall auf den betreffenden der Auftragnehmerin erteilten Auftrag begrenzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei allen gerichtlichen Schritten und von jedweder Haftung schadlos zu halten, die durch Ansprüche
Dritter entstehen könnten.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, nach einem Jahr ab der Lieferung der Übersetzung.
6. Berufsgeheimnis
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.
8. Berechnungsgrundlage
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Preise grundsätzlich nach Maßgabe der von der Auftragnehmerin festgesetzten Preisliste auf Zeilenbasis berechnet, wobei eine Standardzeile gemäß DIN 2345 55 Anschläge (inklusive Leerzeichen) umfasst. Der Umfang wird auf der Grundlage des Zieltextes (übersetzter Text) ermittelt.
(2) Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeitsstufe berechnet. Der in Kostenvoranschlägen kalkulierte Preis gilt nur als Zirka-Preis. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen der Auftragnehmerin. Beurteilt die Auftragnehmerin den Text als außerordentlich schwierig, da er etwa spezifisches Fachwissen voraussetzt und/oder zahlreiche Fachausdrücke beinhaltet, behält sie sich das Recht vor, eine höhere Preisstufe nach Maßgabe der Preisliste zu berechnen.
9. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro fällig.
(2) Alle Preise sind Endpreise, da sich der ständige Wohnsitz der Auftragnehmerin in den USA befindet und sie von Gesetzes wegen über keine USt-Identnummer verfügt. Folglich wird bei keinem Auftrag Mehrwehrtsteuer berechnet.
(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Auftragnehmerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(4) Für Eilaufträge, deren Ausführung die Leistung von Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich macht, kann nach vorheriger Absprache ein Zuschlag von 20% bis 50% des Gesamtauftragswerts in Rechnung gestellt werden.
(5) Der Preis für zusätzliche Leistungen (wie z. B. Erarbeitung von Terminologie, grafische Gestaltung wie Bilder, Formeln, Tabellen, Erstellung einer Druckvorlage etc.) wird gesondert nach Zeitaufwand vereinbart.Gleiches gilt für etwaige Änderungen eines Textes seitens des Auftraggebers.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädungsgesetz) nicht.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich entstandenes Urheberrecht vor.
11. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Auftragnehmerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
12. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht des US-Bundesstaates South Carolina.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.